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Das beste Konto fürs Kind finden!

Konto fürs Kind - Unterschriften beider Eltern notwendig?

Ich würde gerne für meine 14 jährige Tochter ein Taschengeldkonto eröffnen. Leider brauche ich dazu auch die Zustimmung ihres Vaters (gemeinsames Sorgerecht). Gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen?
Gibt es eine Bank, bei der die Unterschrift eines Elternteils ausreicht, um ein Konto für unsere 16 Jahre alte Tochter zu eröffnen?

Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit

Zuerst sollten wir klarstellen, dass Unterschriften und Kopien bzw. Originale der Geburtsurkunde nur bei Konten mit Inhaberschaft auf den Namen der Kinder von der Bank gefordert werden. Unter 18 Jährige sind eingeschränkt geschäftsfähig und dürfen das Konto nur unter Vollmacht der Erziehungsberechtigten führen - egal ob Sparkonto oder Girokonto. Der Grund, warum die Elternunterschriften bzw. korrekt die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter notwendig sind.

Gemeinsames Sorgerecht

gemeinsames Sorgerecht / Taschengeldkonto

Ein gemeinsames Sorgerecht hat die gemeinsame Vermögenssorge zur Folge.

Beide Elternteile müssen den Kontoeröffnungsantrag für ein Jugendkonto unterschreiben und haben beide auch bis zur Volljährigkeit des Kindes Kontovollmacht und damit Zugriff. In diesem Fall gibt es zumindest bei Online- und Direktbanken leider keinen Weg ohne beide Unterschriften, auch wenn Paare z.B. in Trennung leben und Finanzen dann ein ganz heikles Thema sind.

 Filialbanken , wie regionale Volksbanken oder VR Banken, erlauben die Beantragung teils auch nur mit Unterschrift eines Elternteiles. Hier solltet ihr euch jedoch vorab genau informieren. Seid ihr selbst Sparkassen- oder Volksbankkunde, werden sicher weniger bürokratische Hürden auferlegt.




Alleiniges Sorgerecht

Unterschriften / Vollmachten

Bei alleinigem Sorgerecht genügt eine Unterschrift zur Beantragung des Taschengeldkontos. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Ihr müsst der Bank, bei dem das Girokonto für das Kind eingerichtet werden soll, z.B. der DKB nachweisen, dass ihr das alleinige Sorgerecht habt.

Einen aktuellen Nachweis erhaltet ihr beim Jugendamt unter Vorlage der Geburtsurkunde. Diese Negativbescheinigung sollte aktuellen Datums sein. Danach ist die Eröffnung eines Kinderkontos auch mit nur einer Unterschrift kein Problem. Beim Antrag für das Jugendkonto solltet ihr die Negativbescheinigung gleich mitschicken.




Ohne Vater oder Mutter das Konto fürs Kind eröffnen?

Es gibt in Deutschland viele getrennt lebende und noch verheiratete Paare, die leider nicht im Sinne ihres gemeinsamen Kindes kommunizieren. Der Vater weigert sich z.B., gemeinsame Termine mit der Noch-Eherfrau wahrzunehmen. Entfernte Wohnorte erschweren zudem rechtlich notwendiges gemeinsames Agieren wie z.B. die Eröffnung eines Kontos für das gemeinsame Kind. Praktisch wäre in diesem Fall eine Vollmachtserteilung eines Partners für die Kontoeröffnung. Dieser bräuchte den Vor-Ort Termin nicht wahrnehmen und das Konto könnte dennoch eröffnet werden.

Das Thema ist schwierig. Es gibt im Internet Mustervollmachten. Ob die Bank diese jedoch akzeptiert, ist nicht sicher. Die Identität des Vollmachtsgebers lässt sich schwer feststellen. Die besten Chancen habt ihr mit einer notariellen Vollmacht.


14 Jahre - spätestens jetzt ist ein erstes Girokonto perfekt.

Spätestens ab 14 gibt es keine Alternative. Ein eigenes Girokonto ist praktisch und lässt das Kind erste Erfahrungen bei Bankgeschäften mit wenig Risiko (kein Dispo, Prepaid Karten) sammeln. Bei Schülerpraktika und Reisen mit der Klasse ist der Zugriff auf Bargeld mit der Girokarte praktisch und sinnvoll. Auch Firmen, bei denen ihr Kind ein Praktikum macht, möchten gern den Lohn, sofern eine Vergütung vereinbart wurde, auf ein Konto überweisen.

Diese kleinen Geldgeschäfte über die Konten der Eltern abzuwickeln schafft Verwirrung und nur mit Bargeld zu hantieren birgt einige Risiken und ist nicht zeitgemäß.

Taschengeldkonto Vergleich

Sparkonto / Tagesgeldkonto für die Jüngeren

Ihr könnt als Eltern natürlich auch auf dem eigenen Tagesgeldkonto, vielleicht dem Zweitkonto, für den Nachwuchs ansparen und die Summe bei Volljährigkeit dem Kind zur Verfügung stellen. Praktisch ist die Variante o.k., aus mehreren Gründen jedoch nicht zu empfehlen. Geld auf einem echten Kinderkonto mindert durch den eigenen Freibetrag von 1000 Euro bei der Abgeltungssteuer, über die Zinserträge besteuert werden, die Zinsbelastung der Familie.

Inhaberschaft soll auf den Namen des Kindes lauten.

Rechtlich ist die Anlage als Kindertagesgeld direkt auf den Namen des Kindes die sicherste Variante und schützt, gerade in schwierigen Familiensituationen wie einer Trennung vor dem Zugriff und der Anrechnung zum ehelichen Vermögen. Dem Kindern zugehöriges Geld ( z.B. Geldgeschenk von Opa und Oma) ist in jedem Fall mündelsicher anzulegen.

Kindersparkonto Vergleich


Aufgrund der Vorschriften des RBerG ist uns keine Recht- und Anlagesberatung möglich. Unsere Beiträge und Hinweise spiegeln nur unsere persönliche Meinung wider.