Seit dem 01. Juli 2009 sind in Deutschland die Einlagen auf Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zu 100 Prozent versichert.
Diese Regelung wurde 2011 durch eine EU - Richtlinie weiter verschärft. Aktuell sind 100.000 Euro gesetztlich abgesichert. Eine Selbstbeteiligung gibt es ebenfalls nicht mehr.
Bis zu 100.000 Euro würde im Fall einer Isolvenz der Bank das Guthaben zu 100% wieder an den Kontoinhaber zurückgezahlt. Die EU plant diese Grenze in den nächsten Jahren weiter zu erhöhen.
Ergänzend zu dieser gesetzlichen Regelung gibt es den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Alle großen Banken, insgesamt 230 Geldinstitute (Stand 2008), sind diesem Verband angeschlossen und garantieren eine Einlagensicherung in Höhe von 30% des Eigenkapitals der Bank.
Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital von 5 Millionen Euro sollten fast alle privater Kapitalanlagen ausreichender geschützt sein. Da bei einem Girokonto für Schüler und Jugendkonten von eher geringen Guthaben auszugehen ist, kann ein deutsches Girokonto als absolut sicher eingestuft werden.
Informieren Sie sich dennoch bei jeder einzelnen Bank über die konkrete Höhe der Einlagensicherung, eine Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds ist freiwillig.
Infos zu den Girokonten der Banken: